Der erste bekannte Ghostwriter
Der ‚Logograph’ Lysias gilt weithin als der erste Schriftsteller, den man als Ghostwriter bezeichnen könnte. Der Ausdruck ‚Logograph’ bedeutet wörtlich nichts anders als ‚Wortschreiber’, worunter der Anbieter einer Ghostwriting-Dienstleistung verstanden wurde, die im Verfassen von Gerichtsreden bestand.
Solche Reden konnten natürlich nicht vom Ghostwriter vorgetragen werden, den man sonst eigentlich als einen Advokaten bezeichnen hätte müssen. Lysias schrieb vielmehr Verteidigungs- oder auch Anklagereden, die dann von den Beschuldigten oder auch von den Anklägern vor Gericht vorgetragen wurden. Er musste also durchaus viele der Eigenschaften beherrschen, die auch heute noch von einem Ghostwriter verlangt werden.
Hätte er seine Texte nicht genau an die Persönlichkeit, den Stil, das Temperament und die sprachlichen Fähigkeiten seines Auftraggebers angepasst, dann wäre die Diskrepanz aufgefallen und die Glaubwürdigkeit seiner Ausführungen hätte Schaden gelitten. Sein Ghostwriting hätte auf diese Weise nie den gewünschten Erfolg erzielt.
Fortsetzung ...
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